FAQ · Recht & Rechtsschutz

Kann ich Casino-Verluste in nicht-lizenzierten Anbietern zurückfordern?

Autorin: Lisa Lustich · Aktualisiert am 5. Juni 2026

Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen seit 2023 klargestellt: Glücksspielverträge mit in Deutschland nicht lizenzierten Anbietern sind gem. § 4 Abs. 1 GlüStV i.V.m. § 134 BGB nichtig. Folge: Bereits gezahlte Verluste können nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) zurückgefordert werden.

In der Praxis bedeutet das: Hast du z.B. zwischen 2018 und 2024 in einem MGA-Casino 25.000 € verloren, kannst du diese Summe binnen drei Jahren nach Kenntnisnahme zurückfordern. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem du von Anspruch und Schuldner erfährst — typischerweise also ab der Erstberatung beim Anwalt.

Wie läuft das praktisch ab: Spezialisierte Kanzleien (siehe unsere Anwalts-Übersicht) übernehmen die Fälle meist über Prozessfinanzierer. Du trägst kein Kostenrisiko, der Finanzierer behält im Erfolgsfall 25–35 % der erstrittenen Summe. Erfolgsquote in erster Instanz aktuell ca. 80–90 % — die meisten Casinos zahlen sogar vor Urteil, um keine Präzedenzfälle zu schaffen.

Wichtig: Gewinne sind nicht rückforderbar. Auch Einzahlungen, die du gewonnen ausgezahlt bekommen hast, bleiben unproblematisch. Beratung bietet jede Verbraucherzentrale kostenlos.

Verwandte Fragen