Millionenklage wegen Spielsucht: FanDuel und DraftKings wehren sich vor US-Gericht

Zwei Männer fordern Schadensersatz für Verluste von über 2 Millionen US-Dollar. Die Anbieter argumentieren, ihre Apps seien keine 'Produkte' im Sinne des Haftungsrechts.
In den USA braut sich ein juristischer Sturm zusammen, der die Grundfesten des mobilen Glücksspiels erschüttern könnte. Die Branchenriesen FanDuel und DraftKings stehen in Philadelphia vor Gericht, weil zwei ehemalige Kunden sie für ihre Spielsucht verantwortlich machen. Christopher Sage und Terry Thompson haben eine Klage eingereicht, die nicht nur die Wettanbieter, sondern auch die NFL und den Datenlieferanten Genius Sports umfasst. Die Kläger behaupten, die Plattformen hätten künstliche Intelligenz und technologische Fortschritte wie Waffen eingesetzt, um Nutzer in eine Abhängigkeit zu treiben. Besonders das sogenannte Microbetting, also Wetten auf winzige Ereignisse während eines laufenden Spiels, steht im Fokus der Anschuldigungen.
Die Reaktion der Glücksspielkonzerne fällt deutlich aus. In umfangreichen Schriftsätzen von über 100 Seiten fordern beide Unternehmen die Abweisung der Klage. Ihre Verteidigungsstrategie ist dabei so originell wie umstritten. Die Anwälte argumentieren, dass die mobilen Applikationen keine Produkte im rechtlichen Sinne seien, für die eine Produkthaftung gelten könne. Da der Download der Apps kostenlos sei, könne man die Anbieter nicht als Verkäufer in die Pflicht nehmen. Es ist ein juristisches Tauziehen um die Definition moderner Software und die Verantwortung derjenigen, die diese hochkomplexen Algorithmen auf den Markt bringen.
Zahlen und Fakten
Die finanziellen Dimensionen dieser Klage sind massiv. Terry Thompson gibt an, fast ausschließlich auf NFL-Microbets gesetzt zu haben. Dabei platzierte er Wetten im Gesamtwert von rund 23 Millionen US-Dollar. Am Ende blieb ein Nettoverlust von fast 1,9 Millionen US-Dollar. Sein Mitstreiter Christopher Sage verlor laut Klageschrift mehr als 170.000 US-Dollar bei FanDuel und DraftKings. Die Anbieter kontern jedoch mit rechtlichen Fristen. DraftKings gab in seiner Erwiderung an, dass die zweijährige Verjährungsfrist einen Prozess verhindere, da die Kläger bereits Jahre vor der Einreichung im März 2026 von ihren angeblichen Schäden gewusst hätten.
Zudem wird ein skurriler Vorfall aus der Beweisaufnahme zitiert. Ein VIP-Host von FanDuel soll den Baseball-Star Bryce Harper dazu gebracht haben, ein Video für Thompson über die Plattform Cameo aufzunehmen, um die Kundenbindung zu stärken. Dies unterstreicht laut Klägerseite die aggressiven Methoden, mit denen VIP-Kunden bei der Stange gehalten werden. Neben den Unternehmen werden auch fünf Einzelpersonen namentlich in der Klage aufgeführt, die als VIP-Betreuer arbeiteten, darunter Shaun Gordon von DraftKings sowie ehemalige Mitarbeiter wie Bryttanni Morgan und Michael Sonbeek.
Hintergrund
Der Kern des Streits liegt in der rasanten Entwicklung des Marktes. Früher musste man in den USA physisch in ein Wettbüro in Nevada gehen, Bargeld vorlegen und mit einem Angestellten interagieren. Heute reicht ein Klick auf dem Smartphone. Die Klägerseite betont, dass diese Geschwindigkeit das Gehirn kapert und die Hemmschwelle massiv senkt. Die NFL und Genius Sports weisen die Vorwürfe ebenfalls von sich. Die NFL sieht sich lediglich als indirekter Lizenzgeber von Statistiken, während Genius Sports betont, dass die Kausalkette zwischen der Lieferung von Rohdaten und den individuellen Verlusten der Spieler viel zu weit hergeholt sei.
„Die von DraftKings, FanDuel, Genius Sports und der NFL eingereichten Schriftsätze weisen die Schuld für den Terry Thompson und Chris Sage entstandenen Schaden von sich und schieben sie jedem anderen zu, obwohl unsere Klage die Verantwortung richtigerweise genau dort zuweist.“ - Andrew Rainer, Prozessdirektor beim Public Health Advocacy Institute
FanDuel versucht zudem, das Verfahren in ein privates Schiedsverfahren umzuleiten. Das Unternehmen führt an, dass Thompson den Nutzungsbedingungen zuletzt am 16. Dezember 2025 zugestimmt habe, also nur 14 Wochen vor der Klageerhebung. In diesen Bedingungen sei eine Schlichtungsklausel enthalten, die Zivilklagen vor ordentlichen Gerichten ausschließe.
Was heißt das für deutsche Spieler?
Für deutsche Zocker klingt dieses Szenario wie eine Geschichte aus einer fernen Galaxie, doch die Parallelen sind wichtig. In Deutschland regelt der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) sehr streng, was erlaubt ist und was nicht. Während in den USA nun darüber gestritten wird, ob Microbetting eine gefährliche Waffe ist, hat Deutschland hier schon längst Riegel vorgeschoben. Live-Wetten sind zwar erlaubt, aber stark eingeschränkt, um eben jene Suchtspirale zu verhindern. Ein Fall wie der von Thompson, der 23 Millionen Dollar umsetzt, wäre in einem GGL-lizenzierten Casino oder bei einem deutschen Buchmacher dank LUGAS kaum möglich.
Das zentrale Kontrollsystem LUGAS überwacht die monatliche Einzahlungsgrenze von 1.000 Euro über alle Anbieter hinweg. Wer mehr einzahlen will, muss harte Bonitätsprüfungen überstehen. Auch das Einsatzlimit von 1 Euro pro Spin an virtuellen Automaten dient genau dem Zweck, den die US-Kläger nun schmerzhaft vermissen: den Schutz vor dem totalen finanziellen Ruin. Deutsche Spieler sollten daher nur bei Anbietern der GGL-Whitelist spielen. Dort greifen diese Mechanismen, während man bei Anbietern mit MGA- oder Curacao-Lizenz oft schutzlos den Algorithmen ausgeliefert ist, die in der US-Klage so scharf kritisiert werden.
Was das für GGL-Casinos heißt
Die deutschen Betreiber mit GGL-Lizenz können diesen Rechtsstreit fast schon als Bestätigung ihrer Arbeit sehen. Während in Amerika Gerichte klären müssen, ob eine App ein gefährliches Produkt ist, arbeiten deutsche Anbieter unter einer Regulierung, die Produktsicherheit durch strenge IT-Vorgaben definiert. Wer in Deutschland lizenziert ist, muss Algorithmen vorlegen und Suchtfrüherkennungssysteme implementieren. Ein VIP-Hosting, das Spieler zu Millionenverlusten animiert, würde hierzulande sofort zum Entzug der Lizenz durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder führen. Die Transparenz, die der GlüStV fordert, schützt die Betreiber paradoxerweise vor solchen existenzbedrohenden Klagen, da die Regeln klar definiert und die Grenzen für den Spieler eng gesteckt sind.
Quellen & weiterführende Links
- Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL): gluecksspiel-behoerde.de
- Whitelist erlaubter Online-Anbieter: GGL-Whitelist
- BZgA Spielsucht-Hotline: 0800 1 372 700 (kostenlos, anonym, 24/7)
- Redaktionelle Methodik: Redaktionsrichtlinien Lustich.de
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