Gericht in Brasilien kippt einstweilige Verfügung gegen Spribe bei AVIATOR-Markenstreit
KI-GENERIERTEin brasilianisches Gericht hat die einstweilige Verfügung zugunsten von Spribe im Streit um die Marke AVIATOR aufgehoben. Die Entscheidung des Gerichts von Pernambuco basiert auf einer geänderten Rechtslage.
Das Gericht von Pernambuco, Brasilien, hat eine wichtige Entscheidung im Markenstreit um das beliebte Crash-Spiel „AVIATOR“ getroffen. Eine zuvor Spribe OÜ gewährte vorläufige Beschwerdeerleichterung wurde durch eine monokratische Entscheidung von Richterin Andrea Epaminondas Tenorio de Brito widerrufen. Das Gericht stellte fest, dass die faktische und rechtliche Grundlage für die frühere Anordnung nicht länger besteht.
Diese Entwicklung signalisiert eine Kehrtwende in dem langwierigen Rechtsstreit, der die Glücksspielbranche in Brasilien beschäftigt. Spribe, Entwickler des Crash-Spiels, sah seine Markenrechte zuvor durch Nachahmungen verletzt.
Zahlen und Fakten
Die neue richterliche Entscheidung stützt sich auf einen Beschluss des Bundesgerichts in Brasília. Dieses Bundesgericht hatte die rechtlichen Wirkungen der brasilianischen AVIATOR-Markenregistrierung von Spribe vorläufig ausgesetzt. Spribe wurde zudem angewiesen, sich jeder Geltendmachung von Exklusivität basierend auf dieser Registrierung zu enthalten, bis die bundesweiten Nichtigkeitsverfahren abgeschlossen sind. Dies ist ein entscheidender Punkt in der rechtlichen Auseinandersetzung, da die Marke zuvor als vollständig gültig galt.
Das Gericht von Pernambuco hatte seine frühere Entscheidung auf der Annahme getroffen, dass die Markenregistrierung von Spribe beim brasilianischen National Institute of Industrial Property (INPI) vollständig gültig und durchsetzbar sei. Mit der Aussetzung durch das Bundesgericht hat sich diese Grundlage wesentlich geändert, was die Aufhebung der vorläufigen Verfügung gemäß Artikel 296 des brasilianischen Zivilprozessgesetzes erforderlich machte. Das ist ein formaljuristischer Kniff, der weitreichende Folgen haben kann.
Zuvor hatte Spribe im April 2026 eine einstweilige Verfügung gegen Flutter-eigene Betnacional erwirkt. Das Gericht von Pernambuco entschied damals zugunsten von Spribe in einem Fall gegen NSX Brasil S.A., das Unternehmen hinter Betnacional. Dort wurde NSX gerichtlich angeordnet, die Verwendung der Marke „Aviator“ und ähnlicher Bezeichnungen oder visueller Elemente umgehend einzustellen. Diese Anordnung war mit täglichen Geldstrafen bei Nichteinhaltung verbunden und sollte bis zum Ergebnis eines Berufungsverfahrens wirksam bleiben. Jetzt hat sich das Blatt gewendet.
Hintergrund
Der Streit um die Marke „AVIATOR“ ist ein Paradebeispiel für die Herausforderungen im Bereich des geistigen Eigentums in der schnell wachsenden Online-Glücksspielbranche. Spribe hatte sein Crash-Spiel „Aviator“ 2018 entwickelt. Das Unternehmen betrachtet sich als alleinigen Eigentümer des Spiels weltweit. Der Streit in Brasilien war nur eine von mehreren Auseinandersetzungen. So erwirkte Spribe im August 2025 auch eine einstweilige Verfügung in Großbritannien gegen das georgische Unternehmen Aviator LLC. Dieses Unternehmen hatte versucht, eine Nachahmung des Crash-Spiels in den britischen Markt einzuführen. David Natroshvili, Gründer von Spribe, zeigte sich damals zufrieden mit dieser richterlichen Entscheidung. Er sagte 2025 zum UK-Gerichtsurteil:
„Ich freue mich, dass das hoch angesehene britische Gericht unsere Position unterstützt und eine einstweilige Verfügung erlassen hat, die Aviator LLC daran hindert, sein Nachahmungsspiel auf den Markt zu bringen und zu bewerben.“ - David Natroshvili, Gründer von Spriebe
Dennoch hatte Aviator LLC in Georgien selbst Klage gegen Spribe eingereicht. Dort seien die Gerichtsentscheidungen allerdings „mangelhaft und prozessual fehlerhaft“ gewesen. Die jüngste Entscheidung in Brasilien zeigt die Komplexität dieser globalen Markenstreitigkeiten. Sie verdeutlicht, wie schnell sich die rechtlichen Grundlagen ändern können. Eine juristische Niederlage in einem Land kann auch auf andere Regionen ausstrahlen.
Was heißt das für deutsche Spieler?
Für deutsche Spieler hat diese Entwicklung in Brasilien keine direkten Auswirkungen hinsichtlich des Spielens von Online-Glücksspielen. Der deutsche Markt unterliegt dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021), der streng reguliert ist. Nur Online-Casinos mit einer deutschen Lizenz der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) dürfen hierzulande ihre Dienste anbieten. Diese Lizenz stellt sicher, dass die Anbieter eine Reihe von Auflagen erfüllen, die dem Spielerschutz dienen.
Dazu gehören ein monatliches Einzahlungslimit von 1.000 Euro, das über das zentrale Überwachungssystem LUGAS kontrolliert wird, sowie ein Einsatzlimit von einem Euro pro Spin bei Online-Spielautomaten. Auch die Art der angebotenen Spiele ist reguliert. Crash-Games gehören zu den Spielen, die auf der Whitelist der GGL, also der Liste der legalen Anbieter, nicht auftauchen. Das liegt an ihrem hohen Suchtpotential und der fehlenden Transparenz der Algorithmen. Spieler in Deutschland sollten daher ausschließlich auf Angebote von GGL-lizenzierten Casinos achten, um legal und sicher zu spielen. Anbieter, die diese Regeln umgehen – oft mit Lizenzen aus Malta oder Curaçao – sind in Deutschland illegal. Sie bieten keinen Spielerschutz nach deutschem Standard.
Was das für GGL-Casinos heißt
Für GGL-lizenzierte Casinos sind Crash-Spiele wie „AVIATOR“ in Deutschland ohnehin nicht zugelassen. Die Entscheidung in Brasilien betrifft somit nicht direkt das operative Geschäft deutscher Lizenznehmer. Der Fall unterstreicht jedoch die Bedeutung klarer Markenrechte und den Schutz geistigen Eigentums in der globalen Glücksspielbranche. Auch in Deutschland ist der Schutz von Spielautomaten und Software-Namen ein wichtiges Thema für Entwickler. Die Einhaltung regulatorischer Standards und die Vermeidung von Markenrechtsverletzungen sind entscheidend für die Integrität des Marktes, unabhängig von der länderspezifischen Regulierung. Rechtliche Auseinandersetzungen bleiben ein Risiko für alle Marktteilnehmer.
Häufige Fragen
Welches Gericht hat die einstweilige Verfügung gegen Spribe im Markenstreit um AVIATOR aufgehoben?
Das Gericht von Pernambuco in Brasilien hat die zuvor Spribe OÜ gewährte vorläufige Beschwerdeerleichterung widerrufen. Richterin Andrea Epaminondas Tenorio de Brito traf die monokratische Entscheidung. Die Grundlage für die frühere Anordnung besteht laut Gericht nicht mehr.
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Aufhebung der einstweiligen Verfügung?
Die Entscheidung stützt sich auf einen Beschluss des Bundesgerichts in Brasília. Dieses Bundesgericht hat die rechtlichen Wirkungen der brasilianischen AVIATOR-Markenregistrierung von Spribe vorläufig ausgesetzt. Dies änderte die Basis der ursprünglichen Entscheidung des Gerichts von Pernambuco wesentlich.
Wann und gegen wen erwirkte Spribe zuvor eine einstweilige Verfügung in Brasilien?
Spribe erwirkte im April 2026 eine einstweilige Verfügung gegen Betnacional. Das Gericht von Pernambuco ordnete damals an, dass NSX Brasil S.A., das Unternehmen hinter Betnacional, die Verwendung der Marke „Aviator“ einstellen müsse.
Wann entwickelte Spribe das Crash-Spiel „Aviator“ und betrachtet es als sein Eigentum?
Spribe entwickelte sein Crash-Spiel „Aviator“ im Jahr 2018. Das Unternehmen betrachtet sich seitdem als alleinigen Eigentümer des Spiels weltweit.
Welche Auswirkungen hat die Entscheidung in Brasilien für Spieler in Deutschland?
Die Entwicklung in Brasilien hat keine direkten Auswirkungen auf deutsche Spieler. In Deutschland dürfen nur Online-Casinos mit einer Lizenz der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) operieren. Crash-Games wie „AVIATOR“ sind in Deutschland nicht auf der Whitelist der GGL und daher nicht erlaubt.
Was bedeutet die brasilianische Gerichtsentscheidung für GGL-lizenzierte Casinos in Deutschland?
Für Casinos mit deutscher GGL-Lizenz sind Crash-Spiele wie „AVIATOR“ ohnehin nicht zugelassen. Die Entscheidung in Brasilien beeinträchtigt das operative Geschäft deutscher Lizenznehmer daher nicht direkt. Sie unterstreicht jedoch die Bedeutung von Markenrechten im globalen Glücksspiel.
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Über die Autorin

Lisa Lustich
Chefredakteurin & Casino-Testerin
Lisa Lustich testet seit 1997 deutschsprachige Online-Casinos und leitet die Redaktion von Lustich.de. Über 400 veröffentlichte Reviews, zertifizierte Spielerschutz-Beraterin (BZgA-Schulung 2019).
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